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Inklusive berufsbildende Schule
Inklusion bedeutet das Recht auf umfassende gesellschaftliche Teilhabe und ist eines der dringlichsten Themen, mit denen sich das Bildungssystem und die Gesellschaft derzeit auseinander zu setzen haben.
Ein inklusives Bildungssystem beinhaltet auch die berufliche Bildung.
§ 4 NSchG: Inklusive Schule (Gesetz vom 23. März 2012)
Die öffentlichen Schulen ermöglichen allen Schülerinnen und Schülern einen barrierfreien und gleichberechtigten Zugang und sind damit inklusive Schulen. Welche Schulform die Schülerinnen und Schüler besuchen, entscheiden die Erziehungsberechtigten (§ 59 Absatz 1 Satz 1)
Berufsbildende Schulen an der Schnittstelle zur Berufs- und Arbeitswelt
Die berufsbildenden Schulen sind unmittelbar mit der Arbeitswelt verbunden und haben damit eine Schlüsselfunktion im Übergang in die Berufs-und Arbeitswelt. Ein erfolgreicher Einstieg in den Beruf trägt wesentlich dazu bei, dass junge Menschen ihren Platz in der Gesellschaft finden, sie wirtschaftliche unabhängig werden und ihre persönlichen Ziele verwirklichen können. Diese Aussage muss auch für junge Menschen mit Beeinträchtigungen gelten.
Ziele der inklusiven Berufsbildende Schulen
Das Ziel der berufsbildenden Schulen ist es deshalb eine stärkere Partizipation an Lerprozessen, an der Kultur und am Gemeinwesen für Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen, um ihnen den Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern bzw. zu ermöglichen.
Inklusive Beschulung ist eine Querschnittsaufgabe
Inklusion ist als Prozess anzusehen, bei dem auf die verschiedenen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler eingegangen wird. Dabei bedeutet Inklusion nicht:
alle Schülerinnen und Schüler sind gleich, sondern sind gleichwertig.
Grundvoraussetzung für das Gelingen einer inklusiven Schulentwicklung ist ein Perspektivwechsel vom defizitären Blick auf den Schüler zum ressourcenorientierten Blick.
Für die Umsetzung der Inklusion an den berufsbildenden Schulen ergeben sich für die einzelnen berufsbildenden Schulen verschiedene Handlungsfelder, z. B. :
- Anpassung der Organisation
- Veränderungen im Unterricht
- Schulprogrammentwicklung
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